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ATI Sadi Autoteile GmbH
Lehrberger Str. 10
90431 Nürnberg
Telefon 0911 – 93977-0
Email vertrieb@sadi.de
Geschäfts-, Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen: pdf-Download (280 KB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie sind rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil für unseren gesamten Geschäftsverkehr und werden mit Auftragserteilung vom Käufer als bindend anerkannt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Ist der Käufer Unternehmer, bedürfen abweichende Geschäftsbedingungen, Nebenabreden und Änderungen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Wird in den Bedingungen der Unternehmer genannt, ist damit laut Legaldefinition § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Preise ; Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich zahlbar rein netto, sofort nach Erhalt der Ware, es sei denn, es handelt sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann. Ein Unternehmer erhält auf Antrag nach unserem Ermessen eine Kundennummer mit individueller Zahlungsbedingung, der geschuldete Kaufpreis ist bei Kauf auf Rechnung (gilt ausschließlich für Kunden mit späterer Rechnungsstellung) spätestens nach 30 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsstellung fällig, außer zwischen den Vertragspartnern ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§ 3 Liefer- und Leistungszeitpunkt
Unsere Liefertermine und Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies dem Vertragspartner zuzumuten ist. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Abnehmers, dies gilt auch für Rücksendungen.
§ 4 Mängelrügen ; Aufrechnung ; Zurückbehaltung
Bei Abholung oder Lieferung sind die Waren unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit oder Beschaffenheit zu überprüfen und Mängel sind sofort anzuzeigen. Beanstandungen, welche nicht innerhalb von 2 Tagen nach Empfang der Waren erfolgt sind, können nicht mehr berücksichtigt werden. Entstehen durch Unterlassen dieser Anzeige weitere Mängel oder Schäden, ist die Gewährleitung ausgeschlossen. Die Erhebung einer Beanstandung berechtigt nicht zu einer Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen oder zu einer Verzögerung der Zahlung. Der Käufer ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn die Forderungen rechtskräftig festgtellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn die Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Käufer auch nur dann berechtigt, wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend gemacht werden. Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
§ 5 Warenrücknahme ; Bearbeitungsgebühren
Der Umtausch von bei uns gekauften Waren kann nur innerhalb 8 Tagen nach Lieferung erfolgen. Rücknahmefähig ist nur Ware in ordnungsgemäßem, verkaufsfähigem Zustand. Vom Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen sind: Elektronikartikel, Werkzeuge und Meterware. Gegen Rückgabe der Ware wird bei Lagerartikeln pauschal pro Artikel 10% des Wertes als Bearbeitungsgebühr einbehalten, wenn nicht ein Verschulden von uns vorliegt. Handelt es sich um eine Sonderbestellung ab Werk, dann wird jeweils um den Prozentsatz des betreffenden Herstellers gekürzt, der dem Verkäufer bei der Retournierung ins Werk in Abzug gebracht wird. Eventuell anfallende Kosten für Rücktransport sind vom Käufer zu tragen. Die erteilte Gutschrift ist innerhalb von 3 Monaten einzulösen. Es erfolgt in der Regel keine Barauszahlung, Ausnahmen sind mit der Verkaufsleitung abzustimmen. Für verloren gegangene Gutschriften oder Anzahlungsbelege wird kein Ersatz geleistet. Sonderanfertigungen sind generell von der Rückgabe ausgeschlossen.
§ 6 Garantie ; Gewährleistungsansprüche
Da wir nicht Hersteller der von uns gelieferten Waren sind, können wir dem Käufer nur eine Garantie in dem Umfang bieten, wie sie uns auch von dem Lieferanten gewährt wird. Der Einbau der von uns gelieferten Ersatzteile muss im qualifizierten Meisterbetrieb erfolgen, da andernfalls Garantieansprüche ausgeschlossen sind. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, wenn es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher nach der Legaldefinition in § 13 BGB handelt. Ansonsten gilt die Verjährungsfrist von 2 Jahren. Die Garantie gibt dem Käufer in der Regel Anspruch auf kostenlose Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nach erolgter Prüfung und Anerkennung durch das betreffende Lieferwerk. Dabei muss der Käufer uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Der Käufer ist während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Garantie-Anerkennung werden dem Käufer entstandene Versand-, Montagekosten, mittel- oder unmittelbare Schäden (Folgekosten) vom Verkäufer nur in der Höhe erstattet, wie es das betreffende Lieferwerk ersetzt. Basis der Wertermittlung ist der Arbeitswert lt. DAT, Stundenlohn zu Einstandspreisen. (max. 45,00 Euro)
§ 7 Einwilligung zur Bonitätsprüfung
Hiermit willigt der Käufer ein, dass bei Beantragung bzw. Änderung eines/des Kreditlimits und bei wirtschaftlichen Interesse die ATI Sadi Autoteile GmbH jederzeit berechtigt ist, Informationen wie z.B. das allgemeine Zahlungsverhalten sowie Zahlungsfähigkeit des Käufers einzuholen bzw. berechtigt im Falle nichtvertragsgemäßen Verhalten Informationen an ihre Vertragspartner zu erteilen. Dies kann erfolgen durch Auskunftei (z.B. Bürgel, Infoscore, Creditreform, SCHUFA).
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Kaufvertrag unser Eigentum.
§ 9 Schlussbestimmungen ; anzuwendendes Recht
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Nürnberg. Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen am nächsten kommt.
ATI Sadi Autoteile GmbH Nürnberg, Februar 2017
Ust.Ident-Nr.DE 273832858 – St.Nr.241/121/82795